Eine Hausverwaltung aus Köln verbot einem Vermieter-Ehepaar die Nutzung des Gartens. In einem Schreiben teilte diese dem Vermieter-Ehepaar mit, dass es der Gesellschaft nicht zuzumuten ist, dass sie sich im Badedress im Garten aufhalten. Beim Einzug wurde dem Paar die Gartennutzung erlaubt. Daraufhin bepflanzte das Paar auf eigene Kosten den Garten und stellte auch Möbel auf. Nun wurde die Gartennutzung von der Verwaltung gekündigt. Wer nun im Recht ist, ist noch nicht geklärt. Denn eigentlich haben die Bewohner ja nur Wohnrecht erworben.
Quelle: express.de
Dieser Eintrag wurde verfasst am Dienstag, 1. August 2006 um 14:36 und in der Kategorie News abgelegt. Antworten auf diesen Beitrag kannst du mit dem RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst außerdem einen Kommentar abgeben oder einen Trackback von deinem Blog senden.



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